Von Spanien aus für den deutschen Dienstleistermarkt arbeiten
Es gibt drei Dienstleistungsunternehmen, welche immer oder mitunter in Spanien auch an spanischen oder örtlichen Feiertagen arbeiten und dann oft in ruhiger Umgebung.
Diejenigen, welche für den deutschen Markt von Spanien aus arbeiten, ohne dass dem Kunden der Arbeitsort im Ausland, z.B. auf Mallorca, überhaupt jemals nachvollziehbar ist.
Internetdienstleister und Callcenter sind hier zwei typische Beispiele.
Mit zeitweisen Telefonumleitungen arbeitet allerdings heutzutage bereits eine große Anzahl von Geschäftsleuten von der Finca in Spanien aus und freut sich, die angenehmere klimatische Umgebung mit der Arbeit zumindest zeitanteilig verbinden zu können.
Die modernen Kommunikationstechniken machen dies möglich.
Auch Firmen mit Doppelstandorten in beiden Ländern nehmen diese Sondersituation vor allem an Tagen wahr, welche im Feiertagskalender nur eines der beiden Länder als solche notiert sind.
Dann wird nachvollziehbar, dass viele Länder, so auch Spanien, nicht wie Deutschland, dazu tendieren, die kirchlichen Hauptfeiertage wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten in zwei aufeinanderfolgende Feiertage auszudehnen.
In Spanien hingegen steht die Feiertagsbrücke, – spanisch "puente" -, hoch im Kurs, indem man Arbeitstage zwischen zwei Feiertagen doch gerne zum verlängerten Kurzurlaub nutzt.
Manche Behördenstellen sind dann, wie kürzlich in Felanitx erlebt, an diesem Tag kurzerhand nicht erreichbar.
Bei Dienstleistungsunternehmen mit Doppelstandort und Klientel in beiden Ländern geht im Prinzip die Erwartung dahin, an all den Tagen erreichbar und operativ zu sein, an denen am jeweiligen Kundenstandort gerade kein Feiertag ist. Und da soll es ja auch in Deutschland kirchliche Feiertage geben, welche nicht deutschlandweit als solche ausgewiesen sind.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
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