Wählen als Nicht-Spanier

Einige ausländische Residenten haben das Gefühl, dass ihre Rathäuser sie nicht in der Kartei haben wollen.
„Meldet Euch an, das bringt Eurer Gemeinde Zuschüsse“ – ein Appell, der Europäern an der Costa Blanca wohl bekannt ist. Und einige trotten denn auch brav auf’s Rathaus. Schließlich gibt es nichts zu verlieren, im Gegenteil.
Ein rechter EU-Bürger mag ntürlich nicht auf sein kommunales Wahlrecht verzichten, das ihm die Einbürgerung in seine Gemeinde zuspielt.
Doch bekamen in der letzten Zeit EU-Bürger den Eindruck, ihre Gemeinde pfeife auf die Zuschüsse und versuche stattdessen, ihre Ausländer loszuwerden.
Ein Trick, um Nicht-Spanier aus den Wahllisten zu werfen?
Per Svensson aus Norwegen, der seit 20 Jahren Ausländer in Spanien berät, bestätigt den Eindruck, den viele in der Zwischenzeit gewonnen haben: „Es wurde schon häufig versucht, die Wahl der Ausländer zu verspäten oder ihnen die Meldung zu erschweren.“
Viele von der "Nicht-Spanier" sind häufig unterwegs und bekommen es gar nicht mit, wenn sie abgemeldet werden.
Die Meldung in der Gemeinde für Ausländer verfällt angeblich nach zwei Jahren: eine Direktive des Zensusbüros in Madrid, das dem Nationalen Statistik-Institut INE angeschlossen ist.
Aber stimmt das wirklich?
Eine Sprecherin des INE korrigiert dies.
Ende 2003 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die von Nicht-EU-Ausländer ohne residencia die Auffrischung im Zwei-Jahres-Takt verlange. Dies ist jetzt erstmals relevant geworden, jedoch eben nur für die Nicht EU-ler.

Susanne Hesse

IMP-Agentur

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