Wann ist der Blick in das spanische Grundbuch hilfreich?
Man könnte die Frage auch anders formulieren:
Für wen ist der Blick in das spanische Grundbuch hilfreich ?
Jedenfalls, das sei zunächst festgehalten, ist das spanische Grundbuch ein öffentlich zugängliches Register, in welches jedermann Einblick nehmen kann.
Der Nachbar, der Schwiegervater, der Geschäftspartner usw. bei etwas höherem Aufwand (Gebühr, Beantragung und Bearbeitungszeit von ca. vierzehn Tagen) kann man auch ein erweiterter Grundbuchauszug beantragt werden aus welchem dann auch die Immobilienhistorie ersichtlich ist.
Dieser ist beispielsweise hilfreich, wenn nicht der aktuelle, sondern der frühere Eigentümer einer Spanienimmobilie gesucht wird. Wann und wen interessiert der frühere Eigentümer? Öfter als Sie zunächst zu vermuten geneigt sind. Den Pflichtteilsberechtigten, den Geschäftspartner oder die Steuerbehörde, wenn Vermögenswerte verschwunden sind, um nur einige Beispiele zu nennen.
Generell für spanische Grundbuchauszuge interessieren sich auch Ehepartner, potentielle Käufer, finanzierende Geldinstitute, der Nachbar, Gläubiger, Erben und nicht zuletzt der Eigentümer selbst.
Über welche Informationen man verfügen muss um die Beschaffung eines Grundbuchauszuges zu ermöglichen?
Oft wird uns die genaue Anschrift angegeben, verbunden mit der festen Erwartung, dass damit der Erhalt des Grundbuchauszuges möglich sein muss.
Nun, mitunter ist, so auch hier, die Rechtspraxis in Spanien eine andere. Nach dem aktuellen spanischen Grundbuchsystem sind Immobilieneigentümer schwerlich allein mit Immobilienanschrift auffindbar. Vielmehr bedarf es der genauen Namensbezeichnung. Möglichst mit allen Vornamen oder der Angabe der Grundbuchregisterdaten des Grundstückes.
Eine häufig gestellte Frage: Wird auch ein Grundstückseigentümer aufgefunden, welcher eine spanische Immobilie über Anteile einer spanischen Immobiliengesellschaft innehat?
Die Antwort: Das kommt darauf an und wenn ja, regelmässig nur mit erhöhtem Aufwand. Bessere Chancen bestehen dann, wenn entweder die konkrete Immobilienanlage oder der Name der Immobiliengesellschaft bekannt sind. Zumindest als erfahrender Anwalt in Spanien weiss man dann gewisse erfolgversprechende Recherchen anzuschliessen.
Über die Jahre haben sich bei unserem Online-Beschaffungsservice von spanischen Grundbuchauszügen über die Internetseite
www.spanien-grundbuchauszug.de folgende zehn typische Fallgestaltungen des Interesses an spanischen Grundbuchauszügen herauskristallisiert:
1. Kaufinteressent vor Immobilienankauf
2. Finanzierende Bank vor Hypothekenbelastung
3. Deutsche Steuerbehörde interessiert ich unter dem Gesichtspunkt
Einkommensteuer
4. Nachbarinteresse
5. Gläubiger mit oder ohne Titel
6. Ehepartner wegen Zugewinnausgleich
7. Erben zur Rechtsnachfolge oder Vererber bei
Rechtsnachfolgegestaltung
8. Pflichtteilsberechtigte zur Anspruchsgeltendmachung
9. Geschäftspartner wegen Bonität oder Geschäftsauseinandersetzung
10. Eigentümer selbst wegen Gläubigerbelastung,
vor Verkauf und vieles
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Rein statistisch gesehen ist es der Eigentümer selbst, der einen Grundbuchauszug seines Grundstückes anfordert.
Günter Menth – Rechtsanwalt
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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