Bei einem Sterbefall im Ausland
Im Trauerfall ist guter Rat besonders wichtig. Ansprechpartner für Hinterbliebene von an der Costa Blanca verstorbenen Ausländern sind die zuständigen Konsulate der Länder.
Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Honorarkonsulat in Alicante. Besonders schnelles Reagieren ist gefragt, wenn der Verstorbene Angehörige in Spanien hat. In diesem Fall sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Wichtigster Aspekt: umgehender Geldtransfer.
Zur Einhaltung der spanischen Gesetze (Vorschriften und Fristen der Gesundheitsbehörden) werden — wenn Ausländer betroffen sind — die zuständigen Konsulate unmittelbar nach Eintritt eines Sterbefalles von der Polizei oder dem Krankenhaus informiert, um gegebenenfalls die Hinterbliebenen im Heimatland zu ermitteln.
Zu diesem Zweck setzen sich beispielsweise die deutschen General- und Honorarkonsulate grundsätzlich mit dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden in Verbindung. Die Todesnachricht wird dann vor Ort überbracht, nie telefonisch aus Spanien.
Für Deutsche gilt:
In jedem Fall müssen die Angehörigen ausdrücklich die Übernahme der Kosten zusichern und die Summe innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnisnahme unmittelbar über eine Außenhandelsbank (ohne Einschaltung weiterer Banken) fernschriftlich oder vorzugsweise per Bank – Swift überweisen (Bankverbindung: BNP, Paseo Doctor Gadea 13, 03003 Alicante, 0058-170021-0100257001).
Die Bank in Deutschland muss die Überweisung des Geldbetrages gegenüber dem Konsulat per Fax bestätigen. Erst dann kann dem spanischen Bestatter der entsprechende Auftrag erteilt werden, denn die Voraussetzung dafür ist Vorauszahlung. Das deutsche Konsulat muss die Erteilung eines Überführungsauftrages von der Geldüberweisung, der Stellung einer Bankgarantie beziehungsweise der Kostenübernahme seitens einer Rückführungsversicherung abhängig machen.
Ferner müssen sich die Angehörigen unverzüglich mit dem Konsulat in Verbindung setzen, um folgende Daten anzugeben:
- Namen der Eltern der/s Verstorbenen (werden für die Ausstellung der spanischen Sterbeurkunde benötigt)
- Zielflughafen bei Überführung der Leiche oder der Urne
- Bestattungsort
- Name, Anschrift und Telefon sowie Faxnummer des Bestattungsinstituts in Deutschland
- Bankverbindung der Angehörigen zur Rücküberweisung von Restbeträgen
- Bestätigung, ob Überführung, Einäscherung oder Bestattung in Spanien gewünscht wird (um Missverständnisse auszuschließen)
Zudem sollten die Angehörigen in Deutschland so schnell wie möglich nach Kenntnis des Sterbefalles Kontakt mit einem lokalen Bestatter ihrer Wahl aufnehmen.
Dieser kann sich bei Fragen zu Einzelheiten der Überführung (etwa bezüglich einer möglichen Umbettung der Leiche am Zielort, da eine Bestattung in einem Zinksarg, der für die Überführung obligatorisch ist, in Deutschland nicht möglich ist) jederzeit mit der jeweils federführenden Auslandsvertretung oder dem spanischen Kollegen in Verbindung setzen.
Vor einer Leichenüberführung stellt das deutsche Konsulat einen Leichenpass aus und übersetzt die Sterbeurkunde.
Alle weiteren für die Frachtabfertigung und Überführung notwendigen Unterlagen beschaffen die vor Ort beauftragten spanischen Bestatter. Die spanische Sterbeurkunde liegt in der Regel den Überführungsdokumenten bei. Andernfalls wird sie vom zuständigen Konsulat angefordert und auf dem Postweg übersandt.
Das deutsche Honorarkonsulat in Alicante ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 13.30 Uhr sowie zwischen 14.15 und 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr besetzt, Telefon 0034 965 217 060, Fax 0034 965 215 234. Außerhalb dieser Zeiten kann man sich in dringenden Fällen an das deutsche Generalkonsulat in Barcelona wenden:
Telefon 0034 932 921 000 oder 0034 939 615 278, Fax 0034 932 921 002. Im großen und ganzen trifft der für Deutsche beschriebene Vorgang auch auf Schweizer und Österreicher zu.
Für Schweizer gilt:
Sodann ermöglicht das Konsulat den direkten Kontakt zwischen dem spanischen Bestatter und den Hinterbliebenen zur weiteren Abwicklung. Die Vorauszahlung der Kosten muss in der Regel direkt dem Bestatter überwiesen werden (Kosten siehe oben).
Das Schweizer Konsulat benötigt Sterbeurkunde und Pass des Verstorbenen, um die Annullierung beim Schweizer Passbüro vorzunehmen. Anschließend werden die Dokumente den Angehörigen zugeschickt.
Für Österreicher gilt:
Unter anderem kann dies in Zusammenarbeit mit der österreichischen Botschaft in Madrid erfolgen, indem Hinterbliebene die anfallende Summe beim österreichischen Außenministerium hinterlegen oder entsprechende Sterbeversicherungsnachweise vorlegen. Alles weitere erledigen Konsulat und Bestatter.
Keine Termingewähr:
Für den Zeitpunkt der Ankunft des Sarges beziehungsweise der Urne wird gewöhnlich keine Gewähr übernommen. Deshalb sollte der Bestattungstermin erst anberaumt werden, wenn die Überführungsdaten genau bekannt sind.
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