Einkommensteuererklärung in Spanien abgeben
Bei der Einkommensteuererklärung bieten sich seit dem Jahr 2004 mehr Möglichkeiten für Abschreibungen. Vom 1. Mai bis zum 1. Juli lassen sich Steuerfreibeträge geltend machen und Abschreibungen vornehmen. Allerdings müssen dafür die Formulare der Finanzbehörden äußerst gewissenhaft ausgefüllt werden, denn sonst erhält man keine Rückzahlung oder es droht sogar eine Geldstrafe.
Wichtig für die Erklärung der „Impuestos de Renta de Personas Físicas“ (Einkommensteuer) sind die Formulare 100 und 101, die man gegen eine geringe Gebühr in den Finanzämtern erhält.
Nach Angabe der persönlichen Daten folgen die verschiedenen Geldquellen, etwa Einnahmen aus Arbeit, aus beweglichen Vermögen, aus Grundeigentum und Immobilien sowie Gewinne aus deren Verkauf. Hierbei lassen sich schon wichtige Abschreibungen (deducciones) vornehmen, wie zum Beispiel Nebenkosten bei Geschäftsräumen oder Hypothekenbelastungen bei den Immobilien.
Dann folgen die Steuervergünstigungen (reducciones), die bei der bisher ausgerechneten Summe auf der Einnahmenseite zum Abzug von pauschalen Freibeträgen für den Erklärenden und seine Kinder führen. Wenn Senioren oder auch Behinderte im eigenen Haushalt vorhanden sind, werden Abzüge vorgenommen.
Der Freibetrag des Erklärenden macht in einigen Fällen auch die gemeinsame Steuererklärung mit dem Ehepartner (Unidad familiar) sinnvoll, denn dadurch verdoppelt sich der Freibetrag. Dies ist dann besonders günstig, wenn einer der Partner nichts oder nur wenig verdient.
Negative Auswirkungen hat es allerdings, wenn beide hohe Einkommen haben und durch den doppelten Verdienst in eine höhere Steuerklasse rutschen. Dann ist eine getrennte Steuererklärung mit zwei Freibeträgen sinnvoller.
Nun können noch weitere Abschreibungen folgen, zum Beispiel beim Kauf einer selbst bewohnten Immobilie oder Rentensparpläne. Ebenso gibt es diese Möglichkeit bei Renovierungen des Eigenheims (hier ist ein behindertengerechter Umbau besonders hoch abschreibbar), die der Instandhaltung dienen oder beim bankenfinanzierten Hauskauf.
Neu ist seit 2004 eine Steuererleichterung bei Vermietungen, denn bis zu 75 Prozent der Mieten sind steuerfrei. Darüber hinaus sind 15 Prozent der Investitionen in Bereiche von kulturellem Interesse, Spenden an Staat oder Kirche sowie an gemeinnützige Organisationen abzugsfähig.
Ergebnis der Berechnungen ist das steuerlich zu veranschlagende Jahresbruttoeinkommen.
Wichtig für die Erklärung der „Impuestos de Renta de Personas Físicas“ (Einkommensteuer) sind die Formulare 100 und 101, die man gegen eine geringe Gebühr in den Finanzämtern erhält.
Nach Angabe der persönlichen Daten folgen die verschiedenen Geldquellen, etwa Einnahmen aus Arbeit, aus beweglichen Vermögen, aus Grundeigentum und Immobilien sowie Gewinne aus deren Verkauf. Hierbei lassen sich schon wichtige Abschreibungen (deducciones) vornehmen, wie zum Beispiel Nebenkosten bei Geschäftsräumen oder Hypothekenbelastungen bei den Immobilien.
Dann folgen die Steuervergünstigungen (reducciones), die bei der bisher ausgerechneten Summe auf der Einnahmenseite zum Abzug von pauschalen Freibeträgen für den Erklärenden und seine Kinder führen. Wenn Senioren oder auch Behinderte im eigenen Haushalt vorhanden sind, werden Abzüge vorgenommen.
Der Freibetrag des Erklärenden macht in einigen Fällen auch die gemeinsame Steuererklärung mit dem Ehepartner (Unidad familiar) sinnvoll, denn dadurch verdoppelt sich der Freibetrag. Dies ist dann besonders günstig, wenn einer der Partner nichts oder nur wenig verdient.
Negative Auswirkungen hat es allerdings, wenn beide hohe Einkommen haben und durch den doppelten Verdienst in eine höhere Steuerklasse rutschen. Dann ist eine getrennte Steuererklärung mit zwei Freibeträgen sinnvoller.
Nun können noch weitere Abschreibungen folgen, zum Beispiel beim Kauf einer selbst bewohnten Immobilie oder Rentensparpläne. Ebenso gibt es diese Möglichkeit bei Renovierungen des Eigenheims (hier ist ein behindertengerechter Umbau besonders hoch abschreibbar), die der Instandhaltung dienen oder beim bankenfinanzierten Hauskauf.
Neu ist seit 2004 eine Steuererleichterung bei Vermietungen, denn bis zu 75 Prozent der Mieten sind steuerfrei. Darüber hinaus sind 15 Prozent der Investitionen in Bereiche von kulturellem Interesse, Spenden an Staat oder Kirche sowie an gemeinnützige Organisationen abzugsfähig.
Ergebnis der Berechnungen ist das steuerlich zu veranschlagende Jahresbruttoeinkommen.
Julia Borck
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