Leistungen und Pflegestufen

So unterschiedlich wie die Pflegebedürftigen sind im Prinzip auch die Leistungsangebote der Pflegeversicherung. Der Versicherte kann sich im Heimatland im Rahmen seines Anspruchs ein individuelles Pflegepaket zusammenstellen.
Ob Pflegesachleistungen, Pflegegeld, eine Kombination von Geld- und Sachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege oder Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, das Angebot ist äußerst umfangreich. Leider nicht für die Versicherten an der Costa Blanca. Zur Zeit haben diese nur Anspruch auf Pflegegeld, nicht aber auf Sachleistungen.
Die Einstufung des Pflegegrades wird nach dem ausführlichen Bericht des MDK von der Pflegeversicherung vorgenommen. Dabei wird die Pflegeperson je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einer der drei nachfolgenden aufgeführten Pflegestufen zugeordnet.
Pflegestufe I
(erheblich Pflegebedürftige)
Personen, die mindestens einmal täglich bei Körperpflege, Essen oder Bewegen Hilfe benötigen und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Der Pflegeaufwand beträgt mindestes 1,5 Stunden täglich.

Pflegestufe II
(Schwerpflegebedürftige)
Pflegebedürftige, die mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden müssen. Der Pflegeaufwand beträgt mindestens drei Stunden täglich.

Pflegestufe III
(Schwerstpflegebedürftige)
Alle Personen, die täglich rund um die Uhr Hilfe bei Körperpflege, Essen und Bewegen benötigen und zusätzlich mehrfach in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Pflegeaufwand beträgt mindestens fünf Stunden pro Tag.
Noch stehen die Strukturen zur Feststellung und Einstufung der Pflege in Spanien lediglich auf der Baleareninsel Mallorca. "Dort haben wir schon seit längerem eine Servicestelle. Deshalb konnten wir auf Mallorca die geforderte EU-Auflage schnell umsetzen. Aber auch an der Costa Blanca wird bereits in den nächsten Monaten ein funktionierendes System vorhanden sein", ist sich Rainer Eikel sicher.
Dann kann an der Weißen Küste der Gutachter seine Arbeit aufnehmen. Allerdings exportiert die Pflegeversicherung ins EU-Ausland nur Pflegegeld und keine Sachleistungen, wie sie zum Beispiel von Pflegekräften eines ambulanten Dienstes freier Wahl erbracht werden.
Bei Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige selbst kein Geld. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegeversicherung des Versicherten ab. Es wird aber sicherlich nicht lange dauern, bis wieder Betroffene den Europäischen Gerichtshof anrufen und auch ihr Recht auf Sachleistungen im EU-Ausland einklagen.

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