Bar, Strandbar, Lokal, Imbiss-Bude in Spanien eröffnen
Wer träumt nicht davon, dem ewigen Regen zu entfliehen, den Alltag in Deutschland hinter sich zu lassen und im warmen Süden eine kleine aber feine Bar zu eröffnen, ohne Stress und Sorgen das Leben zu genießen und sich die immer strahlende Sonne Spaniens auf den Bauch scheinen zu lassen?
Es klingt alles so wunderbar, so einfach. Nur die Koffer packen und los geht’s! Doch ganz so leicht ist es nicht. Gerade hier sind die Gesetzte und kommunalen Regelungen nicht zu unterschätzen. Zum Beispiel ist die Idee von einem mobilen Thüringer Bratwurststand, wie wir ihn in Deutschland an fast jeder Ecke finden, einfach nicht möglich.
Lebensmittel dürfen nur in fest installierten Einrichtungen veräußert werden. Helfen kann nur eine Sondergenehmigung. Auch das Geschäft aus festen Einrichtungen heraus, zum Beispiel aus einem Lokal, ist stark begrenzt. Lizenzen zum Verkauf in den so genannten öffentlichen Raum sind meist auf Terrassen begrenzt oder für spezielle Kioske vorgesehen.
Auch bei einer Eröffnung eines Lokals sind neben dem guten Konzept und einer tollen Lage unbedingt die spanischen Verwaltungsvorschriften zu beachten. Um es legal betreiben zu können, bedarf es einer örtlichen Öffnungslizenz (Licencia de Apertura) und vielerorts auch einer Genehmigung des Tourismusministeriums. Zusatzlizenzen für Musikbetrieb, Tanzlokale oder längeren Öffnungszeiten können beantragt werden.
Oft werden so genannte Geschäftsübernahmen (Traspaso) angepriesen. Doch hier sind die wichtigen Lizenzen meist fehlerhaft oder liegen gar nicht vor. Da die Verpächter von jeglicher Verantwortung freigestellt sind, sollte man die Gegebenheiten unbedingt vor der Unterschrift der Verträge prüfen.
Der Rat, nichts zu überstürzen und auf keinen Fall erst einmal ohne Lizenzen anzufangen, ist bares Geld wert. Vor allem in der Hochsaison sehen sich viele Betreiber Anzeigen der Konkurrenz ausgesetzt. Nur wenn alle Papiere in Ordnung sind, ist man vor einem geschäftlichen Misserfolg gefeit.
Es klingt alles so wunderbar, so einfach. Nur die Koffer packen und los geht’s! Doch ganz so leicht ist es nicht. Gerade hier sind die Gesetzte und kommunalen Regelungen nicht zu unterschätzen. Zum Beispiel ist die Idee von einem mobilen Thüringer Bratwurststand, wie wir ihn in Deutschland an fast jeder Ecke finden, einfach nicht möglich.
Lebensmittel dürfen nur in fest installierten Einrichtungen veräußert werden. Helfen kann nur eine Sondergenehmigung. Auch das Geschäft aus festen Einrichtungen heraus, zum Beispiel aus einem Lokal, ist stark begrenzt. Lizenzen zum Verkauf in den so genannten öffentlichen Raum sind meist auf Terrassen begrenzt oder für spezielle Kioske vorgesehen.
Auch bei einer Eröffnung eines Lokals sind neben dem guten Konzept und einer tollen Lage unbedingt die spanischen Verwaltungsvorschriften zu beachten. Um es legal betreiben zu können, bedarf es einer örtlichen Öffnungslizenz (Licencia de Apertura) und vielerorts auch einer Genehmigung des Tourismusministeriums. Zusatzlizenzen für Musikbetrieb, Tanzlokale oder längeren Öffnungszeiten können beantragt werden.
Oft werden so genannte Geschäftsübernahmen (Traspaso) angepriesen. Doch hier sind die wichtigen Lizenzen meist fehlerhaft oder liegen gar nicht vor. Da die Verpächter von jeglicher Verantwortung freigestellt sind, sollte man die Gegebenheiten unbedingt vor der Unterschrift der Verträge prüfen.
Der Rat, nichts zu überstürzen und auf keinen Fall erst einmal ohne Lizenzen anzufangen, ist bares Geld wert. Vor allem in der Hochsaison sehen sich viele Betreiber Anzeigen der Konkurrenz ausgesetzt. Nur wenn alle Papiere in Ordnung sind, ist man vor einem geschäftlichen Misserfolg gefeit.
Katja Nagelschmidt
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