Bundestagswahlen

Am 18. September finden in Deutschland die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Horst Köhler hatte am 21. Juli den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und damit den Weg für Neuwahlen freigemacht. Für viele Deutsche im Ausland stellt sich nun die Frage: Wie kann ich mich an den Wahlen beteiligen? Bin ich überhaupt wahlberechtigt?
Grundsätzlich darf jeder wählen, der im Sinne des Grundgesetzes Deutscher ist. Des Weiteren muss der Wähler
•     am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
•     nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen
       in Deutschland gewohnt haben und
•     darf nicht vom Wahlrecht ausschlossen sein.
Für jene, die sich am Wahltag außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten, ob für kurze oder für lange Zeit, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.
Urlauber oder Kurzzeitbesucher sind im Wahlbezirk gemeldet und erhalten damit automatisch einen Wahlschein, mit dem der Antrag auf Briefwahl gestellt werden kann.
Residenten, die an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sich bis spätestens 28. August in ein Wahlverzeichnis eingetragen lassen. Zuständig ist immer die Gemeinde, in der man vor dem Weggang aus Deutschland zuletzt gemeldet war. Dies kann man mit einem speziellen Formular beim Bundeswahlleiter oder direkt in der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Zugleich muss an Eides statt und schriftlich versichert werden, dass man wahlberechtigt ist.
Bestellen kann man das Formular gleich für Familiemitglieder, Kollegen oder Freunde. Nur ausgefüllt werden, muss es von jedem selbst. Die Wahlunterlagen, bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl, erhält man dann automatisch nach der Eintragung ins Wählerverzeichnis. Der verschlossene amtliche Wahlbriefumschlag muss mit den ausgefüllten Wahlunterlagen inklusive eidesstattlicher Versicherung spätesten um 18 Uhr am Wahltag  per Post eingehen. Der Empfänger steht schon auf dem Kuvert. „Jetzt läuft sozusagen die Stoppuhr“ warnt Bundeswahlleiter Johann Hahlen. Denn die Zeit bis zur Neuwahl ist laut Verfassung noch kürzer als sonst vor einer Bundestagwahl.

11. August 2005
Katja Nagelschmidt
IMP-Agentur

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