Deutsche Notare, welche Ihnen notariell Urkunden für Spanien erstellen können

Notare deutscher Nationalität in Spanien gibt es bis heute trotz EU-Angehörigkeit beider Staaten nicht, wohl aber eine reihe von spanischen Notaren, welche mehr oder weniger, der deutschen Sprache mächtig sind.

Soweit im Bereich des Erb-, Immobilien- und Steuerrechtes allerdings, – wie meist -, Kenntnisse des deutschen Rechtskreises erforderlich sind, werden diese vom auf Spanien spezialisierten deutschen Rechtsanwalt im Vorfeld der Urkundenerstellung in Spanien eingebracht.

Andererseits gibt es eine Reihe von deutschen Notaren mit spanischen Sprachkenntnissen und Notariatssitz in Deutschland, welche Ihnen einfache, – in der Praxis oft sehr hilfreiche -, spanische Urkunden, namentlich Vollmachts- und Ratifizierungsurkunden erstellen können.

Eine diesbezügliche Auflistung finden sie auf der Anwaltswebsite www.erbrechtskanzlei-spanien.de in der Unterrubrik „Kooperationsnetz“ unter dem Link
www.erbrechtskanzlei-spanien.de/notare_spanischsprechend.htm Deutsche Notare mit spanischen Sprachkenntnissen.

Auch bei Inanspruchnahme dieser Notare empfiehlt sich zur Absicherung der gesamtheitlich adäquaten Regelung in Spanien die begleitende Beratung über eines auf Spanien spezialisierten Anwaltes in Anspruch zu nehmen.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de