Konfliktfrei Autofahren in Spanien

Immer wieder geraten deutsche Autofahrer in Konflikt mit der spanischen Verkehrspolizei. Um einer Geldstrafe oder bei Verweigerung gar einer Verhaftung zu entgehen, hier einige nützliche Tipps:

Versicherungsnachweis
Das Straßenverkehrsamt in Alicante weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Originalbelege als Nachweis des Versicherungsschutzes gültig sind.
Internetzahler sind daher verpflichtet, sich an die Versicherung zu wenden, damit ihnen ein Zahlungsnachweis per Post zugesendet wird.
Halter mit spanischen Kennzeichen müssen bei Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von 60 Euro rechnen. (Vermutlich ist auch diese Geldstrafe längst angehoben worden. Für diese Beträge können wir leider keine Gewähr übernehmen, da sie ständig angehoben werden).
Handelt es sich jedoch um einen PKW mit ausländischer Zulassung, ist nach Aussage des ADAC die Vorlage des Internetausdrucks ausreichend.

Führerschein
Unklarheit herrschte auch  noch bezüglich der Registrierungs- und Ummeldefrist für ausländische Führerscheine. Galt früher noch die Registrierungspflicht, kann seit letztem Jahr das Straßenverkehrsamt erst dann den Führerschein registrieren, wenn sein Inhaber einen Verfstoß gegen Verkehrsnormen begangen hat. So war es lange Zeit.  Seit Januar 2015 gibt es jetzt auch hierfür eine klare Regelung. Lesen Sie bitte dazu diesen aktuellen Artikel: Fahren mit deutschem Führerschein – Umtausch ist zwingend!
Die Pflicht, den außereuropäischen Führerschein bei Wohnsitznahme in Spanien gegen einen spanischen umzutauschen, besteht also in abgeänderter Form nach wie vor.
Zudem gilt, jeder Resident mit (ausländischer) Fahrerlaubnis muß nachweislich regelmäßig zum Gesundheitsscheck.

Wagenpapiere und Warnutensilien
Neben dem Führerschein muss die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (Permiso de Circulación) vorhanden sein, der Fahrzeugschein (Tarjeta de Inspección técnica de Vehículos) sowie die gültigen TÜV-, bzw. ITV-Plakette, wobei beglaubigte Kopien ausreichend sind. Die ITV Plakette muss an der Frontscheibe kleben! Sonst wird wieder eine Strafe in nicht bekannter Höhe fällig.
Das Dekret Nr. 2822/1998 hat zudem festgelegt, dass alle in Spanien zugelassen Wagen zwei Warndreiecke besitzen müssen. Für alle Fahrzeuge, ausländische miteingeschlossen, müssen in Besitz von reflektierenden Westen sein.

Susanne Hesse


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