Zollbestimmungen für Spanien

Spanien ist Mitgliedsaat der Europäischen Union und somit unterliegt das persönliche Reisegepäck (Gebrauchsgüter) keinen Beschränkungen. Die Mitnahme von Waffen ist verboten. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union liegen keine Beschränkungen für Lebens- und Genussmittel vor die dem persönlichen Gebrauch dienen. Als persönlicher Gebrauch werden folgende Mengen definiert:


  • 800 Zigaretten

  • 400 Zigarillos

  • 200 Zigarren

  • 1000 Gramm Rauchtabak

  • 10 Liter Spirituosen

  • 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 % Alkoholgehalt

  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)

  • und 110 Liter Bier


Werden diese Mengen überschritten muss glaubhaft gemacht werden, dass die mitgeführten Waren ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen.

Für die Einfuhr aus Nicht- EU Ländern gelten geringere Mengen. Dies sind im Folgenden:


  • 200 Zigaretten oder

  • 100 Zigarillos oder

  • 50 Zigarren oder

  • 250 Gramm Rauchtabak

  • 1 Liter Spirituosen über 22% Alkoholgehalt oder

  • 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 %

  • 250 Milliliter Eau de Toilette und 50 Gramm Parfum

  • 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffee- Extrakt

  • 100 Gramm Tee oder 40 Gramm Tee Extrakt

  • andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 Euro


Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Erwachsenen mitgeführt werden.

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