Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument weiterhin uneingeschränkt gültig. Das neue Ausweisdokument für das Kind wird auch dann benötigt, wenn man im EU Ausland seinen Urlaub verbringen möchte, für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig.
Grundsätzlich benötigt man für jede Auslandsreise einen Pass oder ein sogenanntes Pass-Ersatzdokument, was beispielsweise der Personalausweis ist. Das Zielland trifft die Entscheidung, welches Dokument für die Einreise erforderlich ist. Diese Entscheidung kann jedoch jederzeit geändert werden.
Jedes deutsche Kind bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres Anspruch auf einen Kinderpass. Alternativ kann auch ein Reisepass oder/und ein Personalausweis beantragt werden. Der Kinderpass wird meistens innerhalb weniger Tage hergestellt, Reisepass und Personalausweis dauern zwischen zwei und vier Wochen.
Kinder müssen bei der Beantragung dabei sein. Zu beachten ist auch besonders bei Säuglingen ,dass die Ein- oder Ausreise verweigert werden kann, wenn das Foto nicht mehr aktuell ist und keine Ähnlichkeit mehr mit dem Kind aufweist. Personalausweise und Kinderreisepässe sind von der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr nur zwei Jahre gültig, ab dem zweiten Lebensjahr bis zum zwölften Lebensjahr werden sie für fünf, danach für zehn Jahre ausgestellt.
In Deutschland ist die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Pass zwar aus Sicherheitsgründen bereits seit dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig, aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 im Umlauf befinden.
Auch in Österreich sind seit dem 15. Juni 2009 keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. Die Neuregelung tritt hier bereits am 15. Juni 2012 in Kraft.
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU Passverordnung).
Hintergrund ist das in der EU Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „Eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird.
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