Bargeld-Grenze nun in Kraft

EU-Verordnung über Mitnahme von Bargeld auf Reisen

Wien. (wai) Seit heute, Freitag, ist die neue Bargeld-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Kern der Verordnung ist eine Meldepflicht, wenn große Mengen Bargeld bei Reisen in und aus der EU mitgeführt werden.
Konkret müssen Bargeld-Mengen ab 10.000 Euro (wobei unter Bargeld auch leicht konvertierbare Werte wie Inhaberschecks zu verstehen sind) bei der Ein- und Ausreise den Zoll-Behörden gemeldet werden.

Beschlagnahme
Unterlässt jemand die Meldung beim Zoll, kann das finanziell sehr unangenehm werden. Die Behörden sind in einem solchen Fall nämlich ermächtigt, das Geld bei einer Kontrolle sicherzustellen und einzubehalten. Zusätzlich zur Beschlagnahme kann auch noch ein Bußgeld verhängt werden.
Zweck der neuen Bargeld-Verordnung ist der Kampf gegen den Terrorismus. Terroristen soll es künftig schwerer fallen, illegale Aktivitäten durch das Einführen großer Bargeld-Mengen zu finanzieren.
Die Verordnung schafft ein neues Kontrollsystem zur Überwachung von Geldströmen in und aus der EU. Dieses soll die bestehende Geldwäsche-Richtlinie ergänzen, durch die Transaktionen über Kredit- und Finanzinstitute bereits erfasst werden.

Quelle:Wiener Zeitung