Bei Erkrankung Reisen früh stornieren

Reisen müssen bei schwerer Erkrankung möglichst schnell storniert werden. Sonst muss die Rücktrittsversicherung nicht den vollen Betrag bezahlen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Ein Ehepaar hatte auf volle Kostenübernahme geklagt. Knapp zwei Monate vor dem Reisebeginn war die Ehefrau an einer Lungenentzündung erkrankt. Die behandelnde Ärztin erklärte ihr, sie werde bis zur Reise wieder genesen sein. Zwei Tage vor dem Abflug erlitt die Patientin einen Rückfall. Das Paar musste die Reise stornieren. Die Versicherung erstattete statt der geforderten 2000 Euro nur 380 Euro. Ihrer Ansicht nach hätte die Stornierung beim ersten Krankheitsausbruch erfolgen und somit die Versicherung nur den niedrigen Betrag erstatten müssen. Das Amtsgericht gab der Versicherung recht.
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