Bei Lastminute Reisen immer erst reguläre Preise erfragen!

Düsseldorf/dpa. Bevor sich Urlauber für eine Last-Minute-Reise entscheiden, sollten sie immer den ursprünglichen Preis des Angebots erfragen. Denn mit dem Hinweis «Superangebot in letzter Minute» würden mitunter reguläre Katalogangebote verkauft.
Davor warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Der Zusatz «Last Minute» dürfe hingegen nur verwendet werden, wenn der Trip nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot günstiger als das reguläre Angebot ist.
Urlauber sollten bei der Auswahl auf eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Reisekomponenten zu achten. Bei vielen Last-Minute-Reisen würden nur wenige Eckdaten wie Zielort, Kategorie der Unterkunft und Art der Verpflegung genannt. Die Bezeichnung Vier-Sterne-Hotel sage beispielsweise nichts über Größe und Lage der Zimmer aus, erläutern die Verbraucherschützer. Individuelle Wünsche sollten daher bei der Buchung angesprochen und im Reisevertrag festgehalten werden.
Die im Reisevertrag zugesicherten Leistungen müssen erfüllt werden. Fehlen versprochene Leistungen, können Urlauber dies reklamieren. Sie haben nach Worten der Verbraucherschützer die gleichen Rechte wie Urlauber, die ihre Reise längerfristig gebucht haben
Quelle: www.mz-web.de

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