Die Jagd an der Costa Blanca

So gut wie überall an der Costa Blanca steht es schwarz auf weiß: Coto privado de caza. Diejenigen, die im Spanischen bewandert sind, wissen, dass es sich bei Geländen, an dessen Abgrenzung das Schild mit dieser Aufschrift steht, um ein privates Jagdrevier handelt. Doch man muss nicht gleich erschrocken einen Schritt zurück machen, denn nicht jeder darf nach Herzenslust ein Tier vor die Flinte nehmen. In Spanien gibt es ein Regelwerk von Vorschriften, die es zu beachten gilt.
Neben dem nationalen Jagdgesetz hat jede autonome Region Spaniens ihre eigenen Jagdanordnungen. In Valencia wird beispielsweise jährlich vom valencanischen Umweltamt die so genannte Orden de Veda erlassen, die besonders die Jagd- und Schonzeiten festlegt.
Des Weiteren gelten die Vorschriften, dass nur diejenigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die im Besitz einer Genehmigung (Waffenschein, Jagdausweis, Versicherung und anderes) sind, zur Jagdflinte greifen dürfen. Minderjährige müssen bei Gebrauch einer Schusswaffe von einem Erwachsenen begleitet werden. Der erste Schuss darf eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und der letzte eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang abgegeben werden.
Doch Einwohner sowie Urlauber brauchen nicht bei jedem Knall erschrocken den Kopf einziehen, denn geschossen werden darf natürlich nur in bestimmten Gebieten. In einigen ist das Jagen unter Beachtung der allgemeinen Regelungen grundsätzlich erlaubt, in anderen wie der Sicherheitszone, der umfriedeten Jagdzone und dem umfriedeten Privatbesitz gibt es spezielle Bestimmungen. So ist die Jagd in den Sicherheitszonen, zu der die städtischen und ländlich bewohnten Gebiete zählen, strengstens untersagt.
Ein Gebiet kann als Jagdrevier genutzt werden, wenn vorher ein Antrag gestellt und bewilligt wurde. Steht das Grundstück im Besitz von einer Person, muss es eine Mindestfläche von 250 Hektar aufweisen, bei mehreren Eigentümern beträgt die Mindestfläche 500 Hektar. Solche Gebiete müssen immer durch Schilder mit der Aufschrift Coto privado de Caza gekennzeichnet werden.
Daneben gibt es die örtlichen Jagdreviere, die von den Gemeinden und den landwirtschaftlichen Genossenschaften genutzt werden und die eine Fläche von mindestens 500 Hektar für die Großwild- und 1.000 Hektar für die Kleinwildjagd aufweisen müssen.
Auch wenn auf geschlossenen Grundstücken die Jagd verboten ist, sollte der Grundstückbesitzer dennoch seinen Grund durch Hecken und Zäune eingrenzen, um dem Jäger jeglichen Zutritt zu verwehren. Es gilt ebenfalls zu beachten, dass die Zufahrt zum Grundstück verschlossen ist, da es sich sonst im Sinne des Jagdgesetzes nicht um ein geschlossenes Grundstück handelt.
Der Jäger haftet für die Schäden, die er verursacht hat, der Eigentümer für die, die auf seinem Grundstück legal ausgeübt wurden.

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