Die spanische Verfassung….

Am 6. Dezember wurde, wie in jedem Jahr , seit 1978, zum 30-sten Mal der spanische Verfassungstag begangen.
Am 6. Dezember 1978 wurde die spanische Verfassung in einer Volksabstimmung gebilligt.
In den 3 Jahren , nach dem Tod Francos im Jahr 1975, erlebte das Land die ersten Gehversuche eines demokratischen Landes. Weg von der Diktatur, hinein in eine demokratische Verfassung.
Knapp 88 Prozent der spanischen Bevölkerung stimmte dann auch für die neue Verfassung. Die neue Verfassung machte Spanien dann zur parlamentarischen Monarchie und stellte das Land institutionell auf völlig neue Füße.  Die traditionellen Stützen des Franco Regimes – Militär – Kirche und ´Verwaltung – wurden entmachtet. König Juan Carlos erhielt den Oberbefehl über die Streitkräfte . Das Bekenntnis zum Nationalkatholizismus wurde gestrichen, der Staat erhielt eine laizistische Ausrichtung. Das neue Parlament trat an die Stelle des Entscheidungsgeflechts von altem Parlament, Rat des Königreichs, franquistischer Bewegung und Nationalem Rat, in dem Franco stets das letzte Wort hatte.
Auf diese weise verlor das Militär seine Präsenz im Ministerrat und sein faktisches Mitspracherecht bei der Ernennung des Regierungschefs. Die Kirche büsste ihre Vertretung im Parlament sowie im Kron- und Staatsrat ein und musste auf ihr Privileg verzichten, eine Kontrolle über  die Zensurbehörde zu haben.
Trotz der laizistischen Ausrichtung wurden der katholischen Kirche einige Privilegien zugestanden. Darunter die Subventionierung aus demStaatshaushalt und die absolute Steuerfreiheit. Zudem wurden der Kirche sogenannte privilegierte Beziehungen zum Staat eingeräumt.
Im Gegenzug brachte die neue Verfassung den Spaniern zahlreiche Freiheiten. An erster Stelle die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Verfassung garantierte, dass keine Zensur ausgeübt wird. Journalisten und Medien konnten nun arbeiten wie in anderen westeuropäischen Demokratien.
Die Gewerkschaften erhielten eine Position, die sie nahe an die einer politischen Partei brachten.
Die Verfassung nahm auch neue Rechte auf, wie z.B. Grund- und Menschenrechte, sowie das Recht auf soziale Sicherung.  Auch das Recht auf kostenlose Bildung bis zum 17. Lebensjahr wurde eingeführt, ferner das Recht auf staatliche Gesundheitsfürsorge oder das Recht der Minderheiten, ihre Sprache zu verwenden und zu pflegen, sowie das Recht, auf eine angemessene Wohnung.
Am 27. Dezember 1978 setze König Juan Carlos seine Unterschrift in einem feierlichen Akt, unter die Verfassung und machte diese rechtsfähig.
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