Jet-Ski

Das Benutzen eines Jet-Skis setzt den Besitz eines Bootsführerscheins voraus, außer bei stundenweisem Ausleihen und einer Motorleistung von höchstens 54,4 PS.
Des weiteren muss der Nutzer das 18. Lebensjahr oder das Mindestalter von 16 Jahren mit Genehmigung des Erziehungsberechtigung vorweisen können.
Vorschriftsmäßig sollte das Jet-Ski mit einer Plakette, der Bedienungsanleitung, einer Registrierung, Nummernschild sowie einer Unfallsversicherung ausgestattet sein. Die Betreiber eines Jet-Ski-Verleihs brauchen die Genehmigung von der Stadtverwaltung und dem Hafenamt.

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