Informationen über die Konsulate und Honorarkonsulate in Valencia und Alicante
Funktion der Konsulate
Deutschland unterhält in mehr als 200 Ländern Auslandsvertretungen, über 200 Botschaften und Generalkonsulate sowie 345 Honorarkonsulate. Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand – so wie es die Auslandsvertretungen aller Länder tun. Im Falle Deutschlands ist diese Verpflichtung im Konsulargesetz von 1974 begründet.
Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Daher können die Konsularbeamte in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte.
Honorarkonsule betreiben ihr Amt ehrenamtlich. Sie haben nur eingeschränkte konsularische Befugnisse und begrenzte amtliche Hilfsmöglichkeiten.
Honorarkonsulat in Alicante und Valencia
Es ist an der im Zentrum von Alicante gelegenen Plaza Calvo Sotelo 1 – 5. Stock gelegen
Tel: 965 217 060
Von Montag bis Freitag wird dort zwischen 9 und 13.00 Uhr Hilfe geleistet.
Das Deutsche Honorarkonsulat in Valencia finden Sie in der Marques de Sotelo 3, im 6. Stock
Tel: 963 106 253
Öffnungszeiten ebenfalls Montag bis Freitag 9 – 13.00 Uhr
Bereitschaftsdienst der Konsulate
Die Anzahl der deutschen Urlauber ist groß, folglich haben die Konsulatsmitarbeiter ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen.
Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die die Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Erwartungen konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen, sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.
Nur in Ausnahmefällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes § 5 KG auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Fall zurückzuzahlen.
Eine Auslandsvertretung kann bei Todesfällen bei der Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und der Überführung mitwirken.
Was Kann das Konsulat für Sie tun?
- Als Inhaber einer Residencia können Sie Ihren abgelaufenen Reisepass verlängern lassen. Sie benötigen dazu drei Passbilder und Ihre Residencia.
- Bei Passverlust kann das Konsulat einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen.
- Bei Geldverlust kann Ihnen Kontaktmöglichkeiten vermittelt werden.
- Es kann schnelle Überweisungswege aufzeigen.
- Es kann vermittelnd tätig werden, wenn Probleme mit den Behörden Ihres Urlaubslandes auftauchen
- Es kann Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt oder Dolmetscher benennen.
Was ein Konsulat nicht tun darf
- Führerschein-Ersatzpapiere oder Personalausweis ausstellen.
- Offene Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen.
- Bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren.
- In laufende Gerichtsverfahren für Deutsche eingreifen oder örtliche Behörden Weisungen erteilen.
- Anwaltliche Tätigkeiten für Bürger wahrnehmen oder sie vor Gerichten vertreten.
- Als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden.
- Die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen.
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
Konsulate der einzelnen Länder
Konsulate | Valencia | Alicante |
---|---|---|
USA | 96 351 69 73 | |
Belgien | 96 380 29 09 | 96 592 91 47 |
Dänemark | 96 351 36 06 | 96 520 79 38 |
Deutschland | 96 361 43 54 | 96 521 70 60 |
Frankreich | 96 334 74 24 | 96 592 18 36 |
Griechenland | 96 385 80 24 | |
Groß-Britannien | 96 521 60 22 | |
Italien | 96 331 97 02 | 96 592 60 48 |
Niederlande | 96 341 46 33 | 96 521 21 75 |
Norwegen | 96 331 08 87 | 96 521 83 00 |
Österreich | 96 352 22 12 | |
Schweden | 96 394 03 75 | 96 521 83 00 |
Schweiz | 96 333 37 22 |
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