Informationen zum Sportbootführerschein in Spanien

Sportbootführerschein in Spanien

Die iberische Halbinsel verfügt über 4000 km Meeresküste und eine Vielzahl von Flüssen, Seen und Stauseen. Insbesondere an der Mittelmeerküste bieten sich ideale Voraussetzungen für die Ausübung unterschiedlicher Wassersportarten. Aufgrund der modernen Infrastruktur der Häfen zählt die traditionelle Seefahrernation seit Jahrzehnten zu den führenden Wassersportnationen Europas. Diese Faktoren und das angenehme Klima ziehen Jahr für Jahr Wassersportler aus ganz Europa an die spanische Mittelmeerküste.
Natürlich gibt es auch hier gesetzliche Vorschriften im Hinblick auf den erforderlichen Bootsführerschein. Für Freizeitkapitäne gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob sie als Urlaubsreisende oder Residenten mit ihrem eigenen oder gemieteten Boot auf spanischen Gewässern unterwegs sind. Urlauber, die mit dem eigenen Boot Spaniens Gewässer befahren, benötigen neben einem gültigen Bootsführerschein auch die Schiffspapiere (internationaler Bootsschein) sowie einen aktuellen Steuerbeleg.

Boot unter deutscher oder EU Flagge

Solang das Boot unter deutscher bzw. anderer EU-Flagge gefahren wird, reicht der Führerschein des betreffenden Schiffstyps des Herkunftslandes aus. EU-Ausländer, die in Spanien leben und ihr Boot unter spanischer Flagge fahren, benötigen einen inländischen Bootsführerschein. Man kann sich aber auch die Lizenz des Herkunftslandes vom Schifffahrtsamt anerkennen lassen. Diese Bescheinigung ist allerdings nur drei Monate gültig.
Seit einem Erlass vom 17.Juni 1997 ist es grundsätzlich erforderlich, zum Erlangen eines Bootsführerscheins eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, die Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf Technik und Navigation überprüft. Damit wurde eine Regelung von 1990 unwirksam, nach der Bootsführerscheine ohne Prüfung käuflich erworben werden konnten.
In Spanien existieren unterschiedliche Führerscheine zum Führen von Booten unter nationaler Flagge. Für bis zu fünf Meter lange Segelboote sowie Motorboote mit einer Kiellänge unter vier Metern und höchstens zehn Kilowatt Motorstärke benötigt man in Spanien keinen Bootsführerschein. Allerdings dürfen die Boote nur in den festgelegten Küstengewässerzonen bewegt werden.

Fahr-Lizenz für Segelboote und Jetzski – Führerschein

Für Segelboote bis acht Meter Kiellänge und Motorboote bis sechs Meter Kiellänge braucht man den Patrón para Navegación Basica. Dieser Führerschein ersetzt die vorher gebräuchlichen Titel Patrón de Embarcaciones deportivas a motor segunda clase, Patrón de Embarcaciones a motor primera clase und Patrón de Embarcaciones deportivas a vela. Hiermit darf man Boote bis zu vier Meilen vor der Küste bewegen. Der Patrón de Embarcaciones de Recreo, der dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen entspricht, gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Kiellänge, die sich bis zwölf Meilen vor der Küste und insbesondere innerhalb der Inselgruppen der Balearen und Kanaren bewegen. Für Sportboote bis 20 Meter Kiellänge benötigt man den Patrón de Yate, der bis zu 60 Meilen vor der Küste gültig ist. Der Capitán de Yate gilt für Sportboote aller Größen.
Auch Jetski-Fahrer müssen im Besitz eines entsprechenden Führerscheins sein. Ausreichend sind hier die Führerscheine für Küstenfahrt (Patrón para navegación básica), große Küstenfahrt (Patrón de embarcaciones de recreo) und Seefahrt (Patrón de Yate bzw. Capitán de yate). Es können auch spezielle Führerscheine für Jetski gemacht werden. Eine Ausnahme besteht für das stundenweise Mieten von Jetski und Wasserscooter.

Kai Künz

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