Vor Reiseantritt ist es empfehlenswert, sich bei seiner Krankenkasse nach den neuesten Bestimmungen zu erkundigen. Versicherte der deutschen beziehungsweise österreichischen Krankenkasse können auch in Spanien direkt ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu benötigen sie das von Ihrem Wohnort ausgestelltes Formular E-111. 

Man geht mit diesem Formular zur Dirección Provincial del Instituto Nacional de la Seguridad Social, wo man dafür ein Heft mit Krankenscheinen erhält. Schweizer Staatsbürger und privat Versicherte lassen sich die Kosten unter Vorlage der spanischen Papiere den Bestimmungen entsprechend zurückerstatten.

 

Spanien A – Z | Weitere Artikel unter „A“